MAGIC DESSOUS ermöglicht es seinen Kundinnen, Produkte auf Rezept zu bestellen. Gekennzeichnet sind die Artikel, bei denen das möglich ist, durch die gesonderte Schaltfläche „□ Auf Rezept bestellen“ in der Einzelansicht der jeweiligen Artikel.
Rezeptbestellung

Damit die Krankenkasse die Kosten (bis auf die von Ihnen zu leistende Zuzahlung und eventuelle Mehrkosten bei Spezial-BHs oder Prothesen-Bademode) für ein Hilfsmittel übernimmt, muss Ihr Arzt es verordnen, d.h. er stellt ein Rezept aus.
Für einen Spezial-BH muss dazu auf der Verordnung der Zusatz „Prothesenhalterung“ vermerkt sein; für eine Voll- oder Ausgleichsprothese der Zusatz „Mamma Ca“.
Erwerben Sie online bei MAGIC DESSOUS einen rezeptpflichtigen Artikel, rechnen wir Ihr Rezept mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Wie das genau funktioniert, erläutern wir unter Punkt: Wie funktioniert das Einlösen eines Rezeptes bei MAGIC DESSOUS?
Nach einer Brustoperation oder einer brusterhaltenden Therapie (BET) gleichen Brustprothesen oder Ausgleichsformen den Verlust der Brust optisch aus und stellen die Körpersymmetrie wieder her. Spezial-BHs und Prothesen Bademode mit eingenähten Taschen dienen als Fixierung für die Brustprothese oder zum Einlegen eines Ausgleichsteils. Die Kosten für die brustprothetische Versorgung werden in Deutschland grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zu der Versorgung gehören das Hilfsmittel selbst, aber auch die Beratung und Anpassung vor Ort im Sanitätshaus.
Bei Spezial-BHs und Prothesen-Bademode beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen mit einem Zuschuss, der je nach Bundesland und Krankenkasse variiert. Bei einem Spezial-BH beträgt er um die 40 Euro, bei einem Spezial-Badeanzug um die 50 Euro. Bitte erfragen Sie den konkreten Betrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
In der Regel werden in Deutschland folgende Kosten von der Krankenkasse übernommen:
Erstversorgung nach Brustamputation oder Brusterhaltender Therapie (BET)
Die Erstversorgung findet in der Klinik, direkt nach der Operation statt.
- 1 Erstversorgungsprothese (Stoffprothese mit Wattefüllung)
- Zuschuss zu 1 Erstversorgungs-BH nach Brustamputation oder 1 Kompressions-BH nach Brusterhaltender Therapie (BET)
Erstausstattung
Etwa 6 bis 8 Wochen nach der Operation, wenn die Narben verheilt und die Schwellungen abgeklungen sind, können Sie eine Silikonprothese (nach Mastektomie) bzw. ein Ausgleichsteil (nach BET) auswählen.
- 1 Silikonbrustprothese nach Brustamputation oder 1 Silikonausgleichsteil nach BET
- Zuschuss zu 2 Spezial-BHs mit eingenähten Taschen als Prothesenhalterung bzw. zum Einlegen des Ausgleichsteils
- Zuschuss zu 1 Spezialbadeanzug/-bikini mit Taschen
Regelmäßig
- jährlich: Zuschuss zu 2 prothesengerechten Spezial-BHs
- einmal alle 2 Jahre: 1 Silikonbrustprothese nach Brustamputation oder 1 Silikonausgleichsteil nach BET
- einmal alle 2 bis 3 Jahre: Zuschuss zu 1 Prothesen-Badeanzug/ -Tankini / -Bikini
Im Normalfall übernehmen die Krankenkassen außerdem die Kosten für eine Neuversorgung mit einer Brustprothese und einem Spezial-BH, wenn sich Ihr Gewicht und dadurch Ihre Brustgröße verändern. Die Gewichtsveränderung muss vom Arzt bestätigt werden.
Das kommt auf den Artikel an und variiert. Die Gesetzlichen Krankenkassen rechnen unterschiedliche Unterstützungsbeträge ab. Wir informieren Sie bei Kauf eines Artikels individuell über den von Ihnen noch zu leistenden Zuzahlungsbetrag.
Zu unterscheiden sind die drei benannten Zahlungsverpflichtungen. Wir erläutern Ihnen, was sie bedeuten:
• Gesetzliche Zuzahlung
beträgt mindestens 10% des Warenpreises (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro)
• Wirtschaftliche Aufzahlung
meint den zu zahlenden Eigenanteil und ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis der rezeptpflichtigen Ware und der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.
• Zuzahlungsbefreiung
Sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, ist es wichtig, dass diese Befreiung auf dem Rezept durch ein Kreuz bei „Gebühr frei“ kenntlich gemacht ist. Sollte das nicht der Fall sein, benötigen wir eine Kopie Ihrer gültigen Zuzahlungsbefreiung.
Hilfsmittelverordnungen oder auch Rezepte sind in Deutschland in der Regel einen Monat lang gültig. Sie als Rezeptinhaberin haben also ab dem Tag der Ausstellung 28 Tage Zeit, um das Rezept für die brustprothetische Versorgung einzulösen. Danach muss der Arzt ein neues Rezept ausstellen.
Der Ablauf – Schritt für Schritt
Nachdem Sie sich für ein oder mehrere Artikel aus unserem Onlineshop entschieden und diese auf Rezept bestellt haben, erhalten Sie von uns Ihre Ware schnell und unkompliziert zugeschickt.
Danach haben Sie 14 Tage Zeit, uns ein Rezept und eventuell nicht gewünschte Artikel zurückzusenden. Der Warenlieferung liegt, neben dem Retourbeleg für die kostenfreie Rücksendung der Ware, ein bereits frankierter Umschlag für das Rezept bei. Alternativ legen Sie das Rezept einfach in das Päckchen, dass Sie mit retournierten Artikeln an uns zurücksenden.
BITTE BEACHTEN SIE:
Das Rezept muss auf der Rückseite von Ihnen unterschrieben sein und einen Hinweis enthalten, welche der bestellten Artikel wir für Sie über Ihre Krankenkasse abrechnen dürfen. Dies können Sie ganz einfach über die Artikelliste für Ihre Rezeptabrechnung machen, die Ihrer Bestellung beiliegt.
Sobald wir Ihr Rezept erhalten haben, rechnen wir die gewünschten Artikel entsprechend vorliegender Verträge bzw. genehmigter Kostenvoranschläge mit Ihrer Krankenkasse ab.
Die über Ihre Krankenkasse abgerechneten Artikel werden Ihnen gutgeschrieben und Sie erhalten eine gesonderte Rechnung über eine eventuell entstehende gesetzliche Zuzahlung und/oder einer wirtschaftlichen Aufzahlung (Eigenanteil).