Ihr Rezeptanspruch nach Brustkrebs
Haben Sie dieses Jahr schon an ein neues Rezept gedacht? Denn die Kosten für Ihre brustprothetische Versorgung werden generell von der Krankenkasse übernommen. Auch für Spezial-BHs sowie Care-Bademode erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Zuschüsse, die je nach Bundesland und Krankenkasse variieren können. Wir schlüsseln auf, welche Leistungen Sie wann in Anspruch nehmen können.
Erstversorgung
Die Erstversorgung nach einer Brustkrebs-Operation erfolgt in der Regel noch im Krankenhaus. Dabei handelt es sich um eine vorübergehende Versorgung mit Hilfsmitteln, die etwa sechs bis acht Wochen getragen werden, bis die Wunde vollständig verheilt ist. Üblicherweise übernimmt Ihre Krankenkasse dabei diese Kosten:
- Eine textile Erstversorgungsprothese
- Zuschuss zu einem Erstversorgungs-BH nach Mastektomie oder
- Zuschuss zu zwei Kompressions-BHs (Wechselversorgung) nach Brusterhaltender Therapie (BET)
Erstausstattung
Nach abgeschlossener Heilungsphase können Sie zur sogenannten Definitivversorgung wechseln, die Sie längerfristig begleiten wird. Dazu gehören sowohl Brustprothesen aus Silikon als auch BHs und Bademode mit eingenähten Taschen, in die Sie die Prothesen einlegen können. Die Versorgung erfolgt über eine ärztliche Verordnung mittels Rezept, welches ein Vertragspartner wie MAGIC DESSOUS dann mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnet. Ihre Krankenkasse unterstützt Sie üblicherweise mit folgenden Leistungen:
- Je operierter Brust eine Silikon-Vollprothese (nach Mastektomie) oder Silikon-Teilprothese (nach Brusterhaltender Therapie (BET))
- Zuschuss zu zwei prothesengerechten Spezial-BHs
- Zuschuss zu einem Spezial-Badeanzug, -Bikini oder -Tankini
Regelmäßige Folgeversorgung
In regelmäßigen Abständen beteiligt sich Ihre Krankenkasse an den Kosten für neue brustprothetische Hilfsmittel, die Sie im täglichen Leben benötigen. Es ist vorteilhaft, diesen Rhythmus im Blick zu behalten, damit Sie sich rechtzeitig das jeweilige Rezept von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin holen und vom vollen Leistungsumfang Ihrer Krankenkasse profitieren können. Haben Sie schon einmal ein Kassenrezept bei MAGIC DESSOUS eingelöst, dann erinnern wir Sie gern per E-Mail, sobald Ihnen ein neues Rezept zusteht – melden Sie sich dafür einfach zu unserem Newsletter an. Der übliche Turnus Ihrer Versorgung nach Brustkrebs ist wie folgt:
- Jährlich: Zuschuss zu zwei prothesengerechten Spezial-BHs → meist ca. 40€ pro BH
- Alle 2 Jahre: eine neue Silikon-Vollprothese (nach Mastektomie) oder Silikon-Teilprothese (nach Brusterhaltender Therapie (BET)) → meist volle Kostenübernahme
- Alle 2-3 Jahre: Zuschuss zu einem Spezial-Badeanzug, -Bikini oder -Tankini → meist ca. 50€
Krankenkassen leisten in der Regel auch Ersatz bei Defekt bzw. Beschädigung der Brustprothese oder bei Veränderung des Körpergewichts. Die Gewichtsveränderung muss ärztlich bestätigt werden.
Als Versicherte bei einer Privaten Krankenversicherung wird Ihnen Ihre Versicherung weitere Auskünfte über die Kostenerstattungen geben. Setzen Sie sich daher vorab mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
In unseren FAQs finden Sie noch weitere Informationen zur Kostenübernahme der Krankenkassen nach Brustkrebs und zum Einlösen Ihrer Rezepte bei MAGIC DESSOUS. Sind noch Fragen offen, dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Kundenservice ist gern für Sie da.